
Begleiteter Umgang nach Trennung/Scheidung
Eltern bleiben Eltern, auch nach einer Trennung/ Scheidung. Für Kinder ist es in Trennungssituationen sehr wichtig, dass sie weiterhin regelmäßigen Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil halten dürfen. So können sie leichter ein gesundes Selbstbewußtsein entwickeln, denn sie wissen: Mama und Papa haben mich beide lieb.
Doch nicht immer ist es Eltern aus unterschiedlichen Gründen möglich, den Umgang eigenständig durchzuführen. In solchen Situationen bietet der Kinderschutzbund mit dem Angebot des Begleiteten Umgangs Kindern die Möglichkeit, dass sie auf neutralem Boden, in den Räumen des Kinderschutzbundes, mit dem getrennt lebenden Elternteil zusammenkommen können. Eine Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes ist dabei anwesend. Sie achtet auf das Wohlergehen der Kinder und unterstützt Eltern und Kinder in der Beziehung zueinander.
Ablauf des Begleiteten Umgangs:
- Beratung beim zuständigen Jugendamt, Auftrag zum Begleiteten Umgang über das Jugendamt.
- Vorbereitung im KSB: Beratungsgespräche mit den Eltern durch die zuständige Fachkraft, sowie ein Kennenlerntreffen des Kindes mit der Umgangsbegleiterin
- Begleitete Treffen im KSB; Häufigkeit und Dauer in Absprache mit Jugendamt und beiden Elternteilen
- auch Übergaberegelungen sind möglich, wenn umgangsberechtigter Elternteil und Kind alleine Zeit miteinander verbringen können, Eltern aber noch bei Terminregelung und Elternkommunikation Untersützung benötigen. Damit werden die Kinder vom Elternkonflikt entlastet.
- Beratungsgespräche mit beiden Elternteilen mit dem Ziel eine einvernehmliche Umgangsregelung im Interesse des Kindes zu erarbeiten.
Ort:
Der Begleitete Umgang findet in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes in Günzburg, Krankenhausstraße 38 statt. Er kann aber auch in Burgau, in den Räumen des Kinderschutzbundes bei der Grundschule, durchgeführt werden.
Kontakt:
Koordinatorin Begleiteter Umgang, Dipl. Sozialpädagogin FH, Frau Ursula Schall, Tel.Nr: 08221 – 2785902